NEU ab 2026: unser Hol- & Bring-Service!
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hunde- und Urlaubsbetreuung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hunde- und Urlaubsbetreuung
§1 Vertragsgegenstand
Die Betreuung erfolgt gemäß den vereinbarten Leistungen (Tages-, Urlaubs-, Langzeitbetreuung). Der Betreuer verpflichtet sich, den Hund artgerecht zu versorgen.
§2 Voraussetzungen des Hundes
-
Der Hund muss geimpft (Nachweis durch Kopie Impfausweis), entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.
-
Der Halter bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellt.
-
Im Zweifel des Betreuers und bei Ansteckungsgefahr muss der Besitzer seinen Hund unverzüglich wieder abholen. Auch kann der Betreuer eine Abholung verlangen, wenn im Vorfeld falsche Angaben gemacht wurden und sich als nicht tragbar erweisen.
§3 Haftung & falsche Angaben
-
Der Betreuer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den betreuten Hund verursacht werden (z. B. Bissverletzungen, Sachschäden oder sonstige Personen- und Vermögensschäden).
-
Der Hundehalter haftet uneingeschränkt für alle durch seinen Hund verursachten Schäden. Er versichert mit Vertragsabschluss, dass für den Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
-
Macht der Hundehalter falsche oder unvollständige Angaben zum Hund oder zur Rasse, insbesondere im Hinblick auf die Einstufung als Listenhund gemäß Gefahrenabwehrverordnung, trägt er die volle Verantwortung für daraus entstehende rechtliche und finanzielle Folgen. Sollte aufgrund solcher Falschangaben eine Anzeige oder behördliche Maßnahme gegen den Betreuer erfolgen, haftet der Halter hierfür in vollem Umfang.
-
Bei nachgewiesener Falschangabe behält sich der Betreuer das Recht vor, den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Hundehalter ist in diesem Fall verpflichtet, den Hund unverzüglich persönlich oder durch eine geeignete bevollmächtigte Person abzuholen.
§4 Krankheit & Notfall, Vorzeitige Beendigung der Betreuung / Todesfall, Abholung / Rückführung
-
Falls der Hund erkrankt, wird er nach Rücksprache einem Tierarzt vorgestellt. Die Kosten trägt der Halter.
-
Der Betreuer darf im Notfall eigenständig eine tierärztliche Behandlung veranlassen, z. B. wenn er den Besitzer nicht erreichen kann.
-
Vorzeitige Beendigung der Betreuung / Todesfall: Verstirbt ein Hund während des vereinbarten Betreuungszeitraums in der Obhut von Ömmel Industries – beispielsweise aufgrund altersbedingter Ursachen oder unvorhersehbarer gesundheitlicher Ereignisse, die nicht durch den Betreuer verschuldet wurden – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Betreuungskosten oder sonstige Ersatzleistungen.
-
Gleiches gilt, wenn der Hund auf Wunsch des Halters oder aus zwingenden Gründen vorzeitig abgeholt wird oder geholt werden muss: Nicht genutzte Betreuungstage werden nicht erstattet. Dies gilt auch für sonstige Kosten, die dem Halter durch die Abholung entsteht.
-
Falls der Betreuer den Hund rückführen muss, gilt die Kostenregelung aus dem Hol & Bring-Service plus 50 € Aufwandsentschädigungspauschale.
§5 Rücktritt & Stornierung
Stornierungsbedingungen bei Tagesbetreuung oder kurzfristiger Buchung:
-
Der Halter kann die Betreuung bis 15 Tage vor Beginn kostenfrei stornieren.
-
Ab 14 Tagen vor Betreuungsbeginn wird 50 % des Betreuungsbetrags in Rechnung gestellt.
-
Kurzfristige Absagen (<7 Tage) werden mit 80 % des vereinbarten Betrages berechnet.
-
Absagen unter 24 Stunden vorher (auch Nichterscheinen) werden mit 100 % des Betrags berechnet.
-
Diese Bedingungen erkennt der Halter bereits mit Akzeptanz der AGB an, gelesen und verstanden zu haben auch ohne Rücksendung eines unterschriebenen Betreuungsvertrags.
Stornierungsbedingungen bei Urlaubs- oder Langzeitbetreuung:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 31 Tage vor dem vereinbarten Betreuungsbeginn möglich.
Danach gelten folgende Staffelungen:
-
ab 30 Tagen vor Betreuungsbeginn: 20 % des vereinbarten Betreuungspreises
-
ab 21 Tagen vor Betreuungsbeginn: 50 % des vereinbarten Betreuungspreises
-
ab 7 Tagen vor Betreuungsbeginn: 80 % des vereinbarten Betreuungspreises
-
weniger als 24 Stunden vor Betreuungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Betreuungspreises
-
Diese Bedingungen erkennt der Halter bereits mit Akzeptanz der AGB an, gelesen und verstanden zu haben auch ohne Rücksendung eines unterschriebenen Betreuungsvertrags.
Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen (E-Mail an oemmelindustries@gmail.com genügt). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Ömmel Industries.
§6 Bezahlung
-
Die Betreuungskosten sind vorab oder spätestens 24 Stunden vor dem ersten Betreuungstag per PayPal, Banküberweisung oder am Bringtag bar zu entrichten.
-
Notfallbetreuung spätestens zu Beginn per PayPal oder Barzahlung!
§7 Datenschutz
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu.
Ergänzende Regelung für Abonnements in der Tagesbetreuung– auch bei Krankheit des Hundes oder Urlaub des Betreuers:
§8 Abonnementregelung für die Tagesbetreuung
-
Die Tagesbetreuung kann als monatliches Abonnement abgeschlossen werden und ist dann unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Hundes fällig. Mindestlaufzeit sind drei Monate. Wird nicht gekündigt, verlängert sich das Abo um weitere drei Monate.
-
Bei Krankheit des Hundes besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ausgleichstage, da der Platz weiterhin reserviert bleibt.
-
Bei Urlaub oder Verhinderung des Betreuers entfällt die Betreuung für die entsprechende Zeit. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Kostenreduzierung, da das Abonnement auf monatlicher Basis läuft.
Kündigung & Pausenregelung (Abos)
-
Eine Kündigung ist monatlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende des dritten Abo-Monats möglich.
-
Temporäre Pausen (z. B. längere Krankheitsphasen des Hundes) können nach Absprache individuell geregelt werden, sind aber nicht garantiert.
§9 Betreuung von läufigen Hündinnen
-
Für läufige Hündinnen wird ein Mehraufwand erforderlich, insbesondere durch getrennte Haltung, erhöhte Reinigung und zusätzliche Betreuung.
-
Daher wird ein Zuschlag von 20 % auf die normale Tagesbetreuungsgebühr erhoben.
-
Die Halter sind verpflichtet, den Betreuer vorab über die Läufigkeit ihrer Hündin zu informieren.
-
Sollte eine Hündin während der Betreuung läufig werden und der Halter dies nicht vorab angegeben haben, kann der Betreuer eine nachträgliche Aufwandspauschale berechnen.
§10 Betreuung von intakten Rüden, Senioren & Welpen/Junghunde (Alter bis ca. 12 Monate/unserem Ermessen!)
-
Für unkastrierte Rüden kann ein erhöhter Betreuungsaufwand notwendig sein, insbesondere durch verstärkte Aufsicht und Management im Gruppenumfeld.
-
Es wird ein Zuschlag von 20 % auf die normale Tagesbetreuungsgebühr erhoben. Gilt nach Absprache und Notiz im Betreuungsvertrag nicht bei Welpen/Junghunden.
-
Aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes gilt der Aufschlag von 20 % auch für Welpen/Junghunde (bis 12 Monate oder nach unserem Ermessen) sowie Senioren.
-
Sollte ein unkastrierter Rüde auffällig territoriales oder dominantes Verhalten zeigen, behält sich der Betreuer das Recht vor, die Betreuung abzulehnen oder individuelle Vereinbarungen zu treffen.
-
Der Aufschlag wird im Betreuungsvertrag festgehalten, kann aber nach Rücksprache auch im Nachhinein erhoben werden, wenn der Halter seinen Hund anders eingeschätzt hat, das Verhalten in der Betreuung aber gegenteiliges zeigt.
§11 Hol- und Bring-Service
-
Hinweis zum Hol- und Bring-Service: Details, Preise und Konditionen für den optionalen Hol- und Bring-Service bitte der folgenden Leistungsbeschreibung „Hol- und Bring-Service“, welcher Bestandteil dieser AGB ist, entnehmen.
-
Für den kostenpflichtigen Hol & Bring-Service ab 2026 folgende Infos mit eventuell aufkommenden Kostenpunkten, welche mit den AGB anerkannt wird.
Leistungsbeschreibung: „Hol- und Bring-Service“
-
Preisgestaltung nach Kilometern & Zeitpauschale
-
1,00 € pro angefangenen Kilometer (10 km einfache Fahrt → 10 €, Hin- & Rückfahrt à 20€ usw.)
-
Plus: Zeitpauschale, wenn es länger dauert: z. B. Stau, Umwege oder lange Wartezeiten können bei Transporten auftreten.
-
Wir nutzen nach Ermessen als Anbieter eine Fahrzeit‑ oder Wartezeitpauschale:
25€ pro angefangene Stunde zusätzlich, wenn der Fahrer deutlich länger unterwegs ist oder warten muss (z. B. bei verspätetem Abholungszeitpunkt). ⚠️ Diese Kosten werden im Nachhinein berechnet!
-
Zweite Betreuungsperson gebucht: Pauschal 25€ pro Fahrt (Hin- & Rückfahrt=50€) ⚠️ wird im Vorhinein bei Buchung berechnet!
-
Der Hol- & Bringservice ist in der Regel ab 24/7 Betreuung, Langzeit- und Urlaubsbetreuung sinnvoll. Bei Notfällen oder Tagesbetreuung wird der Einzelfall besprochen und abgeklärt.
-
Wenn ihr Hund Probleme mit Autofahrten insbesondere mit fremden Personen oder in fremden Fahrzeugen hat, dann sollte man davon absehen und den Hund besser selbst nach Ömmelhausen bringen.
-
Dein Hund wird bei uns in der Regel im Kofferraum mit Heckschutzgitter komfortabel transportiert.
-
Bei Welpen oder Hunden, die nicht im Kofferraum transportiert werden können, haben wir auch einen Autositz für den Beifahrersitz oder die Rückbank mit Anschnallmöglichkeit (Gurt) am Geschirr. Ein passendes Sicherheitsgeschirr oder alternativ gutsitzendes, verstellbares Y-Geschirr ist hierfür durch den Hundehalter zu stellen. Bitte bei Buchung mitteilen.
-
Für Senioren oder Hunde, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in den Kofferraum (BMW 5er Touring) reinspringen können, haben wir eine Hunde-Rampe. Bitte bei Buchung angeben, damit wir diese mitbringen.
- Willkommen in Ömmelhausen by Ömmel Industries -
